Samstag, 18. Januar 2014

Kleid/ Tunika für mich

Endlich einmal wieder etwas für mich genäht, das Foto ist leider etwas unscharf, aber man kann das Kleid/ Tunika trotzdem erkennen.

Montag, 13. Januar 2014

So ein Sch..... aber auch!!! :-(

Auf gut (Schweizer)- Deutsch heisst das: Ich darf keine Sorgenfresser verkaufen.... na toll

Abmahnung der Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG durch die IHDE & PARTNER Rechtsanwälte wegen Geschmacksmusterrechtsverletzungen durch unerlaubte Nachahmung von den Produkten “Sorgenfresser/ BooBoo Dolls” (Design von Puppen)


Inhaberin der Geschmacksmuster: Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG
Geschmacksmuster: Sorgenfresser/ BooBoo Dolls
Kanzlei: IHDE & PARTNER Rechtsanwälte
Die Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG  ließ wegen Rechtsverletzung an Geschmacksmustern zum Schutz von “Sorgenfresser/ BooBoo Dolls” Abmahnungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch das Anbieten von Puppen im geschäftlichen Verkehr, welche mit den den geschützten Geschmacksmustern ähnlich sind oder diesen mit bestimmten Merkmalen ähneln (z.B.: mit Reißverschluss öffnenden und schließenden Mund für “Sorgenzettel”) die Rechte der Geschmacksmusterinhaberin verletzt worden seien.
Die Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG vermarktet seit Jahren erfolgreich Plüschpuppen mit einem sich durch einen Reißverschluss öffnenden und schließenden Mund als Versteck für beschriftete “Sorgenzettel”. Sie ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Geschmacksmustern unter der Bezeichnung BooBoo Dolls beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern, zum Beispiel: Geschmacksmuster 001618372-0001 BooBoo Dolls (Plüschspielzeug), Geschmacksmuster 001618372-0002 BooBoo Dolls (Plüschspielzeug), Geschmacksmuster 001618372-0003 BooBoo Dolls (Plüschspielzeug), Geschmacksmuster 001618372-0004 BooBoo Dolls (Plüschspielzeug), Geschmacksmuster 001618372-0005 BooBoo Dolls (Plüschspielzeug), Geschmacksmuster 001618372-0006 BooBoo Dolls (Plüschspielzeug), und viele mehr.
Die Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG ist ebenfalls Inhaberin der Wortmarke “Sorgenfresser”, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Registernummer 30406266 in den Klasse(n) Nizza 9, 28, 41 eingetragen ist.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG verpflichtet werden soll, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Waren, welche mit den geschützten Geschmacksmustern identisch sind oder diesen mit bestimmten Merkmalen ähneln, herzustellen oder anzubieten. Ferner wird sich verpflichtet, für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung an die Helle Freude Medienproduktion GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von dieser festzusetzen und deren Höhe im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Ferner wurde Schadensersatz sowie die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung in Höhe von beispielsweise 1.379,80 € netto (1,3 Geschäftsgebühr gem. RVG nach einem Streitwert von beispielsweise 50.000,00 € inkl. Entgelt für Post- und Telekommunikationspauschale) verlangt.


 

Samstag, 11. Januar 2014